Beratung älteres Ehepaar

Rahmenvertrag der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg

Der Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach §7c Abs. 6 SGB XI wurde zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen und den für die Hilfe der Pflege zuständigen Trägern der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene vereinbart. Er dient als Sicherstellung für eine wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung durch die Pflegestützpunkte.

 

Hier können Sie einen Blick in den Rahmenvertrag werfen: